Dayenna Siefke
Verhaltenstherapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.


   

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapie-verfahren den Erwartungen des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.  
   


Wer bietet Psychotherapie an?

Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich nur „Psychotherapeut“ nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie sowie Selbsterfahrung umfasst, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht. Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei. Mit gesetzlichen Krankenkassen können nur Psychotherapeuten abrechnen, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind. Ausnahmen sind Privatpraxen, die im Wege der sog. „Kostenerstattung“ zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.



Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Kognitive Verhaltenstherapie



Was ist die Kognitive Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind, welche somit auch wieder verlernt werden können. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Eine Behandlung ist stets die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. der Patient soll in die Lage versetzt werden, seine aktuellen wie auch mögliche zukünftige Probleme eigenständig und frühzeitig zu bewältigen.



Wie beginne ich eine Kognitive Verhaltenstherapie?

In der Regel erfolgt der erste Kontakt zu einem Psychotherapeuten über die Psychotherapeutische Sprechstunden, in der die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt wird, ob eine Psychotherapie oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Über das Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mindestens zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Der Psychotherapeut und Sie entscheiden in dieser probatorischen Phase, spätestens an ihrem Ende, gemeinsam, ob die Psychotherapie regulär aufgenommen und ggf. eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen/ bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2x25 Minuten) oder verlängert werden (Doppel-oder ggf. mehrstündige Sitzungen). Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rezidivprophylaxe ist möglich.